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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der AHOI RÜGEN Bade- und Erlebniswelt GmbH

Die Einrichtungen der AHOI RÜGEN Bade- und Erlebniswelt GmbH, im weiteren nur noch AHOI RÜGEN genannt, dienen dazu, dass unsere Gäste Wohlbehagen und Entspannung in einer zwanglosen Umgebung finden. Die Benutzung der AHOI RÜGEN richtet sich nach dieser Badeordnung, um einen geregelten Betriebsablauf zu gewährleisten.

§1 Grundsatz
1. Die Badeordnung ist für alle Besucher verbindlich.
2. Mit dem Eintritt erkennt jeder Besucher die Bestimmungen der Badeordnung sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit erlassenen Anordnungen an.
3. Die Badeordnung liegt im Eingangsbereich der AHOI RÜGEN aus.
4. Öffnungszeiten und Preise sind durch zusätzliche Aushänge im Eingangsbereich kenntlich gemacht.

§2 Badegäste
1. Die Benutzung der AHOI RÜGEN steht grundsätzlich jedermann frei. Ausgeschlossen sind Personen mit infektiösen und/oder ansteckenden Krankheiten (Hautkrankheiten) und Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen.
2. Personen mit Neigung zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen sowie geistig und körperlich schwer Behinderten ist die Nutzung und der Aufenthalt nur in Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet.
3. Kinder unter zehn Jahren sind nur in Begleitung aufsichtsführender Erwachsener eintrittsberechtigt.
4. Kinder unter 15 Jahren dürfen nur mit einer entsprechenden Vollmacht ohne Begleitung einer Aufsichtsperson in die Badelandschaft. Die Nutzung der Saunalandschaft bedarf einer Aufsichtsperson von mindestens 18 Jahren. Entsprechendes gilt für Behinderte, die sich nicht ohne Hilfe im Wasser sicher aufhalten oder bewegen können. Die Begleitpersonen sind für deren ständige Beaufsichtigung verantwortlich.
5. Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.
6. Die Mitarbeiter der AHOI RÜGEN können, wenn es im Interesse anderer Besucher oder für einen ungestörten Betriebsablauf erforderlich ist, den Zutritt zur AHOI RÜGEN versagen oder die weitere Nutzung unterbinden.
7. Bei Gruppenbesuchen und Gemeinschaftsveranstaltungen ist der zuständige Gruppenleiter oder Vertreter des Veranstalters für die Einhaltung der Badeordnung mitverantwortlich. Für diese Benutzergruppen gilt verbindlich die „Information für Gruppen, Vereine und Institutionen“ die im Empfangs- und Kassenbereich bereitgehalten wird und abgefragt werden muss. Die dort aufgeführten Bestimmungen regeln zusätzliche Anforderungen an die Benutzer und sind daher strikt einzuhalten. Der Gruppenleiter hat im Empfangs- und Kassenbereich seine Gruppe anzumelden und diese nach dem Besuch des Bades wieder abzumelden. Für die erhaltene Belehrung und Übergabe des Informationsblattes hat der Gruppenleiter im Nachweisbuch zu unterschreiben.

§3 Zutritt zur AHOI RÜGEN

1. Der Zugang zu den Umkleidekabinen ist nur unter Benutzung des hierfür vorgesehenen Ganges gestattet.
2. Die Wege von den Umkleidekabinen zu den Duschräumen, Toiletten, zu den verschiedenen Schwimmbecken sowie zur Saunalandschaft dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
3. Der Besuch der AHOI RÜGEN in Gruppen ab 15 Personen ist nur in Absprache mit dem Empfangs- und Kassenbereich oder der Verwaltung unter Einhaltung des § 2 Nr. 7 der Badeordnung möglich.
4. Der Besuch von Vereinen, Schulklassen oder Institutionen unterliegt zusätzlichen Regelungen. Die Verwaltungsvorschriften über die Wahrnehmung der Fürsorge- und Aufsichtsplicht im schulischen Bereich (VV- Aufsicht- VVAUFs) vom 8.7.1996 (ABl. MBJS. S383) geändert durch die Verwaltungsvorschriften vom 3.1.2002 (ABl. MBJS, S. 11); Anlage 2 „Sicherheit beim Schwimmunterricht; gelten für alle Schulklassen verbindlich. Die Durchführung von gewerblichem Schwimmunterricht o.ä. bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Betriebsleitung. Es gelten die Bestimmungen des § 2 Nr. 7 analog.
5. Der Aufenthalt in den Badebereichen ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. Im Zweifelsfall trifft die Entscheidung darüber, ob eine Badebekleidung den üblichen Anforderungen entspricht, die verantwortliche Badaufsicht.

§4 Eintrittskarten (Chip)
Der Chip dient der Aktivierung des Schrankschlosses im Umkleideraum und er berechtigt zur bargeldlosen Buchung weiterer Angebote im Bad.

1. Chips werden an der Kasse gelöst und ausgegeben. Gelöste Chips werden nicht getauscht und Tarife werden nicht zurück erstattet.
2. Mit dem Chip erhalten Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche einen Kartenkredit für die bargeldlose Nutzung weiterer Angebote.
3. Bei Verlust eines Chips sind grundsätzlich 60,- EUR für den Materialverlust zu zahlen.
Der Gast willigt in die Aufnahme seiner Personalien ein.
4. Der Chip ist den Mitarbeitern der AHOI RÜGEN auf Verlangen vorzuzeigen. Bade- u. Saunagäste, die keinen gültigen Chip vorweisen können, zahlen den Eintrittspreis in Höhe des Tagestarifs ohne jegliche Vergünstigung.

§5 Betriebs- und Badezeiten

1. Die Badezeit beginnt mit dem Durchschreiten des Eingangsdrehkreuzes und endet mit dem Verlassen der AHOI RÜGEN (Ausgangsdrehkreuz), spätestens mit dem täglichen Betriebsschluss.
2. Der tägliche Betriebsschluss wird im Bad jeweils 30 und 20 Minuten vorher per Ansage mitgeteilt. Die Betriebsleitung kann bei starkem Besuch oder bei besonderen Anlässen die Badezeit allgemein oder für einen bestimmten Bereich beschränken.
3. Chips werden bis 60 Minuten vor Betriebsschluss für den Badbesuch ausgegeben. Bei zeitweiliger oder längerer notwendiger Betriebsschließung werden Ansprüche auf Rückerstattung von Eintrittsgeldern oder Gültigkeitsverlängerungen als Einzelfallregelung behandelt.

§6 Aufsicht
1. Das Aufsichtspersonal ist für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Sauberkeit, Ruhe und Ordnung sowie für die Einhaltung der Badeordnung verantwortlich. Unterstützen Sie diesen Einsatz, indem Sie der Badeordnung Folge leisten.
2. Unsere Mitarbeiter sind befugt, Personen, die die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden, andere Badegäste absichtlich belästigen oder trotz Ermahnung gegen die Bestimmungen der Badeordnung verstoßen, aus der AHOI RÜGEN zu verweisen.
3. In besonders gravierenden Fällen kann der Zutritt zur AHOI RÜGEN zeitweise oder dauernd untersagt und gegebenenfalls Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt werden.

Im Falle eines Verweises aus der AHOI RÜGEN wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

§7 Benutzung der AHOI RÜGEN

1. Wir bitten, die Einrichtungen der AHOI RÜGEN pfleglich zu behandeln. Für Papier und sonstige Abfälle stehen Abfallkörbe zur Verfügung. Jede Beschädigung und Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet zum Schadenersatz.
2. Findet ein Badegast die ihm zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten unzumutbar verunreinigt oder generell nicht nutzungsgerecht vor, so wird er gebeten, dies sofort den Mitarbeitern der AHOI RÜGEN zur umgehenden Behebung des Mangels mitzuteilen.
3. Die Bade- und Saunaeinrichtungen dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung in den dafür vorgesehenen Duschräumen benutzt werden. Die Verwendung von Seife, Shampoo oder sonstigen Körperreinigungsmitteln außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.

§8 Verhalten in der AHOI RÜGEN

1. Die Besucher werden gebeten, alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
2. Die Umkleideschränke sind zur Sicherung der abgelegten Kleidung durch die Badegäste zu verschließen. Der Chip ist während der gesamten Besuchsdauer am Körper, am besten am Handgelenk zu tragen.
3. Nichtschwimmer dürfen nur die Bereiche bis zu einer maximalen Wassertiefe von 1,35 m benutzen. Säuglinge und Kleinkinder müssen im Bad undurchlässige, enganliegende Badebekleidung tragen.
4. Badebekleidung darf in den Becken weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden; hierfür sind die vorhandenen Einrichtungen zu nutzen.

Nicht gestattet ist
_andere unterzutauchen, vom Rand ins Wasser zu stoßen und Unfug jeglicher Art zu betreiben;
_von den Längsseiten des Sportbeckens ins Wasser zu springen;
_von den Leitern- und Treppenabsätzen ins Wasser zu springen;
_andere Gäste durch unsportliche Übungen und Spiele zu belästigen
_Lärmen, der Betrieb von mitgebrachten Rundfunkgeräten, Tonträgern, Musikinstrumenten usw.
_Rauchen

5. Zum Ballspielen sind nur aufblasbare Plastfolienbälle und Schaumgummisoftbälle erlaubt. Die Benutzung von Schwimmflossen ist nur mit Erlaubnis der Rettungsaufsicht gestattet.
6. Behälter aus Glas oder splitterndem Kunststoff (Flaschen, Dosen usw.) dürfen im gesamten Bereich des Bades wegen der damit verbundenen hohen Unfallgefahr nicht benutzt werden.
7. Für die Einnahme von Speisen und Getränken steht Ihnen unser attraktives Badbistro sowie die Saunabar zur Verfügung. Aus hygienischen Gründen ist der Verzehr von mitgebrachten Speisen in der AHOI RÜGEN nicht gestattet. Für die Erfrischung ist es den Gästen gestattet ein alkoholfreies Getränk in unzerbrechlichen Behältnissen in das Bad mitzubringen.

§9 Wasserattraktionen

1. Wasserattraktionen werden nach einem bestimmten Zeitprogramm automatisch geschalten. Ein genereller Anspruch auf die vollständige Durchführung dieser Wasserattraktionen besteht nicht.

2. Benutzung der Rutschen
Bei Wasserrutschen handelt es sich um Sportgeräte, die einer gewissen Übung und Vertrautheit bedürfen. Gehen Sie mit großer Umsicht, Rücksicht und Besonnenheit an diese Einrichtung heran und beachten Sie die zusätzlichen Hinweise unserer Mitarbeiter.
Im Bereich des Rutschenzugangs befinden sich auf gesonderten Übersichtstafeln spezielle Hinweise für die sport- und körpergerechte Nutzung der Rutschen. Diese gilt es mit besonderer Aufmerksamkeit zu lesen und zu befolgen.
In den Rutschen ist es nicht gestattet:
– andere beim Rutschen zu behindern oder zu gefährden
– sich in entgegengesetzter Richtung zu bewegen;
– zu mehreren Personen oder als „Kette“ zu rutschen;
– andere Gegenstände (Bälle, Schwimmflossen, Luftmatratzen) mit sich zu führen.

Die Benutzung der Rutschen ist für Kinder ab 10 Jahre erlaubt

Wasserrutschen sind Sportgeräte mit erhöhtem Risiko. Personen mit Herz- Kreislaufschwächen, Gleichgewichtsstörungen sowie Schwangeren ist das Rutschen nicht gestattet.
Zum Rutschen müssen Brillen, Haftschalen, Schmuck usw. abgelegt werden.
Für Beschädigungen der Badebekleidung wird in keinem Fall gehaftet.
Der Betrieb der Wasserrutschen wird täglich 15 Minuten vor Ende der Badezeit eingestellt.
Die Benutzung der Rutschen erfolgt auf eigene Gefahr!

§10 Saunalandschaft
Aus Gründen der Körperkultur und Hygiene ist die gesamte Saunalandschaft im textilfreien Zustand, d.h. ohne Badebekleidung oder saunaverwendungsfremde Textilien zu benutzen.
1. Die Verweildauer im Saunabereich richtet sich nach dem gelösten Tarif.
Sitz- und Liegegelegenheiten dürfen nur mit einer Unterlage (Handtuch) benutzt werden.
2. Eigene Saunaduftkonzentrate oder Badeessenzen dürfen nicht verwendet werden. Aufgüsse werden nur von den Mitarbeitern der AHOI RÜGEN vorgenommen.
3. Im Weiteren wird für die Benutzung der Saunaeinrichtungen auf die Hinweisschilder verwiesen.
Die Benutzung der Sauna geschieht auf eigene Gefahr. Der Benutzer hat sicherzustellen, dass er hierfür die körperlichen Voraussetzungen mitbringt. Im Bedarfsfall ist im Voraus der Hausarzt zu konsultieren.
4. Nicht gestattet sind:
– Maniküre und Pediküre
– Färben der Haare und Maßnahmen der Körperenthaarung (Diese Maßnahmen sind im gesamten Badbereich aus hygienischer und ästhetischer Sicht untersagt)
5. Revisionen von Einrichtungen im Saunabereich werden als Information an der Kasse oder durch Aushang bekannt gegeben. Stehen einzelne Einrichtungen während der Nutzungszeit nicht zur Verfügung, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Teilerstattung des Eintrittsgeldes.

§11 Benutzung der Solarien
Die Benutzung dieser Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Benutzer hat sicherzustellen, dass er die körperlichen Voraussetzungen mit sich bringt. Für allgemeingültige Hinweise stehen die Mitarbeiter zur Verfügung.
Individuelle Beratung erfolgt durch den jeweiligen Hausarzt. Gästen, die Arzneimittel einnehmen, die die Lichtempfindlichkeit der Haut steigern, ist die Benutzung dieser Einrichtungen nicht gestattet.
Die Solarien sind vor der Benutzung mit dem bereitgestellten Mittel zu desinfizieren.

§12 Betriebshaftung
Die Gäste benutzen die AHOI RÜGEN auf eigene Gefahr. Die AHOI RÜGEN haftet – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Gäste benutzen die AHOI RÜGEN einschließlich der Spiel- u. Sporteinrichtungen sowie Veranstaltungen der AHOI RÜGEN auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die AHOI RÜGEN und ihre Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
Die individuelle Aufsicht und Betreuung von Kindern, sonstigen Minderjährigen, Nichtschwimmern und behinderten Personen sind nicht Pflicht und Aufgabe der Mitarbeiter der AHOI RÜGEN, sondern sie muss von den Begleitpersonen wahrgenommen werden, wenn nicht im Einzelfall eine ausdrückliche Absprache getroffen wurde.
Verantwortliche Begleitpersonen haften für Minderjährige.
Im Schwimmen behinderten Personen ist die Benutzung der Wasserbereiche, in denen sie sich nur schwimmend aufhalten können, nur in Begleitung und einer über die ganze Zeit des Wasseraufenthalts andauernden verantwortlichen Betreuung gestattet. Schwimmunkundigen ist der Aufenthalt im Sportschwimmbecken untersagt.
Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen.
Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte. Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches werden keine Verwahrungspflichten begründet.
In der Verantwortung des Gastes liegt es, bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern, diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und Datenträger sorgfältig aufzubewahren.
Der Betreiber haftet auch bezüglich der auf den Einstellplätzen abgestellten Fahrzeuge und Fahrräder nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter bzw. deren Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB).
Für höhere Gewalt und Zufall sowie für die Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.

§13 Fundgegenstände
Gegenstände, die in der AHOI RÜGEN gefunden werden, sind abzugeben. Über Fundgegenstände wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

§14 Anregungen und Beschwerden
Anregungen und Verbesserungsvorschläge nehmen unsere Mitarbeiter gern entgegen. Beschwerden teilen Sie bitte unseren Schwimmmeister, der Kassiererin oder der Geschäftsführung mit.

§15 Inkrafttreten
Diese Badeordnung tritt mit Wirkung vom 01.06.2016 in Kraft.

Der Geschäftsführer